Corporate Compliance
Durch Einführung eines "Corporate Compliance"-Risikomanagementsystems kann die Haftung bei Leitungs- und Aufsichtsorganen vermieden werden.
Unter dem Begriff "Corporate Compliance" wird die Gesamtheit der Maßnahmen verstanden, die das normgerechte Verhalten eines Unternehmens, seiner Leitungs- und Aufsichtsorgane und seiner Mitarbeiter sicherstellen soll.
Was können die Folgen für Leitungs- und Aufsichtsorgane sein, wenn die Implementierung eines Corporate Compliance-Systems im Unternehmen unterlassen wird?
Immer mehr Unternehmen sehen sich umzingelt und verfolgt von Haftungs-, Schadensersatz- und Strafnormen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Bilanzrecht, dem Umwelt- und Produkthaftungs-, dem Sozialversicherungs- und Kapitalmarkrecht und sogar dem Antidiskriminierungsrecht. Im internationalen Konzern drohen nicht leicht zu überblickende ausländische Rechtsordnungen und auch dann, wenn man alles richtig macht, wer weiß, was derweil die Mitarbeiter weltweit tun?
Es ist sehr gut verständlich, dass immer mehr Unternehmen ein Compliance-System einrichten, das die kritischen Normen erfasst und darüber wacht, dass sie eingehalten werden. Ein solches System dient der Haftungs- und Strafvermeidung für das Unternehmen und seiner Organe. Corporate Compliance dient der Prävention von Schadensfällen, der Schadensbegrenzung durch frühzeitige Aufdeckung einer Rechtsverletzung und der Erfüllung von Organisationspflichten. (in Anlehnung an Hauschka, Corporate Compliance, s.u.)
Das Corporate Compliance Risikomanagementsystem von OCHSENELD+COLL Rechtsanwälte
Schon seit Jahren berät OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte Unternehmen bei der Adaption und Implementierung eines Compliance-Systems und ist als Ombudsmann für mittelständische und große Unternehmen tätig.
Die hohe fachliche Expertise stellte OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte u.a. durch die Mitarbeit an dem Standardwerk Hauschka (Hrsgb.), Corporate Compliance, Handbuch der Haftungsvermeidung in Unternehmen, erschienen erstmailg 2007 im C.H. Beck Verlag München, aber auch durch verschiedene Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unter Beweis.
In enger Zusammenarbeit mit CONTROL RISKS (www.crg.com) und mit der Erfahrung aus der Begleitung von großen und mittelständischen Unternehmen hat OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte ein Corporate Compliance-Risikomanagementsystem entwickelt, welches hilft, die Haftung der Leitungs- und Aufsichtsorgane zu reduzieren und zu vermeiden. Entsprechend der jeweiligen Unternehmensituation und den möglichen Risiken werden Corporate Compliance-Maßnahmen gestaltet und im Unternehmen implementiert.
Dabei werden von OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte die rechtlichen, steuerlichen und auch betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des Mandanten für die Gestaltung der effektiven und effizeienten Struktur der Risikominimierung und der Risikovorsorge im Unternehmen berücksichtigt.
Die ständige Begleitung durch OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte wird beim dem Corporate Compliance-Risikomanagementsystem berücksichtigt und macht damit die Risko- und Haftungsvermeidung der Leistungs- und Aufsichtsorgane für das Unternehmen auch betriebswirtschaftlich interessant.