10. März 2010

Hintergrund: Was Sie wissen sollten

Vergütung
Von Beginn an klären wir Sie darüber auf, mit welchen Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall rechnen müssen. Wir zeigen Ihnen den Weg auf, der Ihnen den größten Nutzen bringt - bei möglichst geringen Kosten. Grundsätzlich sind die Gebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich nach dem Gegenstandswert des Mandats. Geht es ausschließlich um Beratungen, so werden wir die Honorarfrage mit Ihnen vorab besprechen.

Bei geringem Einkommen oder hohen Belastungen können Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber hat dies festgelegt, damit jeder Rechtssuchende Hilfe in Anspruch nehmen kann.

 

Sprachen
Wenn Sie in internationalen Angelegenheiten zu uns kommen oder Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, können wir in Englisch, Französisch, Portugiesisch, Polnisch, Griechisch und Ungarisch kommunizieren. Für alle anderen Sprachen greifen wir auf Dolmetscher zurück.



Mitgliedschaften / Weiterbildung
Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder in zahlreichen Vereinigungen. Die Teilnahme an Weiterbildungen dieser Organisationen ist für uns selbstverständlich.

  • ARGE Arbeitsrecht im DAV
  • ARGE Insolvenzrecht im DAV
  • Berliner Anwaltsverein
  • DACH e.V.
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR e.V.)
  • Deutscher Anwaltverein
  • Europäische Anwaltskooperation (EAK)
  • Hildesheimer Anwaltverein
  • Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V.
  • Juristische Studiengesellschaft Hannover
  • Transparency International, Deutsches Chapter e.V.