18. März 2010

Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

Vorprogrammierte Interessenkonflikte

Konflikte rund um das Thema Wohnen kommen häufig vor. Die Interessen zwischen Mieter und Vermieter oder in Mehrfamilienhäusern zwischen den verschiedenen Eigentümern sind oft extrem unterschiedlich. Solche Streitigkeiten belasten und bergen zudem oftmals finanzielle Risiken. Vor allem, wenn Situationen eskalieren.

Wir sind die richtigen Ansprechpartner bei allen Fragen zum Miet- oder Wohneigentumsrecht. Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir dafür, dass Reibungspunkte beseitigt werden. Mit viel Erfahrung und Know-how vermitteln wir bei Konflikten, informieren zuverlässig über die aktuelle Rechtsprechung und vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht.

Insbesondere liegen Schwerpunkte der anwaltlichen Beratung im Mietrecht bei:

Mietersicht:

  • Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen
  • Klage auf Abrechnung der Betriebskosten
  • Verteidigung gegen Räumungsklagen
  • Klage auf Rückzahlung einer Kaution

Vermietersicht:

  • Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Zahlungsklage wegen rückständiger Mietzinszahlung
  • Räumungsklage nach fristloser Kündigung
  • Klage auf Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs

Unabhängig davon ob Sie als WEG-Verwalter, Mitglied des Verwaltungsbeirates oder Eigentümer Unterstützung suchen: Im Wohneigentumsrecht beraten wir Sie unter anderem bei:

  • Anträgen auf Ungültigerklärung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung (Anfechtung) oder der Feststellung der Nichtigkeit
  • Feststellung von Einberufungsmängeln
  • Antrag auf Geltendmachung von rückständigem Wohngeld oder einer Sonderumlage
  • Vertretung im Verfahren auf Rückbau
  • Anträge auf Unterlassung des unzulässigen Gebrauchs des Sondereigentums und die Durchsetzung damit verbundener Schadenersatzansprüche
  • Vertretung im Verfahren auf Entziehung des Wohneigentums
  • Anträge auf Umsetzung eines in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlusses
  • Antrag auf gerichtliche Verwalterbestimmung oder Abberufung