Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
Gut beraten Risiken vermeiden
Passend zu der arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei bieten wir unseren Mandanten die Beratung und Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht. Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren stehen wir als Strafverteidiger zur Verfügung.
Das Strafbarkeitsrisiko für Unternehmer ist von der Gründungsphase eines Unternehmens an, vor allem aber in Phasen mangelnder Liquidität vorhanden. Risiken entstehen unter anderem bei der Aufstellung von Bilanzen, der Beanspruchung von Subventionen sowie im Falle einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit.
Häufig ergeben sich zusätzliche Fragestellung, die in das Steuerstrafrecht reichen. Auch hier können wir unsere Mandanten unterstützen. Treten Sie möglichst früh in Kontakt mit uns. Gerade im Steuerstrafrecht kommt es vom ersten Moment auf die richtige Strategie an.
Wir leisten wertvolle Unterstützung bei
- der Verteidigung in allen Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafsachen
- der Beratung bei Selbstanzeigen
- der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden
- Verhinderung steuerstrafrechtlicher Verfolgung