Die ärztliche Schweigepflicht ist ein Grundpfeiler des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Doch was passiert, wenn ein Patient bewusstlos ist und dringend medizinische Hilfe benötigt? Dürfen Ärzte in solchen Fällen Befunde oder MRT-Bilder ohne Einwilligung weitergeben?
Rechtlich sind die Hürden hoch – aber es gibt klare Ausnahmen. Die DSGVO, das BDSG, die Musterberufsordnung für Ärzte und sogar das Strafrecht erlauben unter bestimmten Bedingungen eine Datenweitergabe, wenn dies zur lebensrettenden Behandlung erforderlich ist. In medizinischen Notfällen oder wenn eine Einwilligung nicht einholbar ist, darf der Arzt auf mutmaßliche Einwilligung oder rechtfertigenden Notstand zurückgreifen.
Was das konkret bedeutet, welche gesetzlichen Vorgaben dabei zu beachten sind und warum auch das Strahlenschutzgesetz eine Rolle spielt, erfährst du in diesem Artikel.