Die ärzt­li­che Schwei­ge­pflicht ist ein Grund­pfei­ler des Ver­trau­ens­ver­hält­nis­ses zwi­schen Arzt und Pati­ent. Doch was pas­siert, wenn ein Pati­ent bewusst­los ist und drin­gend medi­zi­ni­sche Hil­fe benö­tigt? Dür­fen Ärz­te in sol­chen Fäl­len Befun­de oder MRT-Bil­der ohne Ein­wil­li­gung weitergeben?

Recht­lich sind die Hür­den hoch – aber es gibt kla­re Aus­nah­men. Die DSGVO, das BDSG, die Mus­ter­be­rufs­ord­nung für Ärz­te und sogar das Straf­recht erlau­ben unter bestimm­ten Bedin­gun­gen eine Daten­wei­ter­ga­be, wenn dies zur lebens­ret­ten­den Behand­lung erfor­der­lich ist. In medi­zi­ni­schen Not­fäl­len oder wenn eine Ein­wil­li­gung nicht ein­hol­bar ist, darf der Arzt auf mut­maß­li­che Ein­wil­li­gung oder recht­fer­ti­gen­den Not­stand zurückgreifen.

Was das kon­kret bedeu­tet, wel­che gesetz­li­chen Vor­ga­ben dabei zu beach­ten sind und war­um auch das Strah­len­schutz­ge­setz eine Rol­le spielt, erfährst du in die­sem Artikel.

Die Her­aus­ga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an die Poli­zei ist nur unter bestimm­ten recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zuläs­sig. Unter­neh­men soll­ten prü­fen, ob eine gesetz­li­che Pflicht zur Aus­kunft besteht oder ob eine Inter­es­sen­ab­wä­gung erfor­der­lich ist. § 161 Abs. 1 StPO allein reicht nicht als Ver­pflich­tung zur Daten­wei­ter­ga­be aus. Bei Unsi­cher­hei­ten emp­fiehlt es sich, einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder Anwalt für Daten­schutz­recht zu kon­sul­tie­ren, um recht­li­che Risi­ken zu vermeiden.

Wel­che Daten­schutz­re­geln gel­ten für Online-Händ­ler? Erfah­re, wel­che Kun­den­da­ten gespei­chert wer­den dür­fen, wie lan­ge Auf­be­wah­rungs­fris­ten gel­ten und wie du Abmah­nun­gen ver­mei­dest. DSGVO-kon­for­me Pra­xis-Tipps für E‑Com­mer­ce-Unter­neh­men!

Daten­pan­ne gemel­det? Ent­de­cken Sie in unse­rem kom­pak­ten Gui­de, wie Sie mit prä­ven­ti­ven Maß­nah­men und kla­ren Not­fall­plä­nen hohe Buß­gel­der ver­mei­den und Ihr Unter­neh­men vor Data Brea­ches schüt­zen. Erfah­ren Sie, wie Sie Risi­ken mini­mie­ren und das Ver­trau­en Ihrer Kun­den stär­ken – jetzt informieren!

Daten­schutz ist in der heu­ti­gen Geschäfts­welt uner­läss­lich. Mit­ar­bei­ter in HR müs­sen den sen­si­blen Umgang mit Bewer­ber­da­ten ver­ste­hen, wäh­rend Mar­ke­ting- und Ver­triebs­mit­ar­bei­ter ler­nen soll­ten, Kun­den­da­ten rechts­si­cher zu nut­zen. Im medi­zi­ni­schen Sek­tor ist der Schutz von Pati­en­ten­da­ten ent­schei­dend. Durch geziel­te Schu­lun­gen in die­sen Berei­chen för­dern Unter­neh­men das Ver­trau­en ihrer Kun­den und stär­ken somit ihre Reputation.