Unser Bei­trag von Micha­el F. Och­sen­feld zur Daten­si­cher­heit für Unter­neh­men ist nun auf Midran​ge​.de ver­füg­bar! Dar­in erklä­ren wir, wie Unter­neh­men ihre Daten­schutz­stra­te­gien effek­tiv umset­zen kön­nen, um den Auf­wand zu mini­mie­ren und recht­li­che Risi­ken zu ver­mei­den. Lesen Sie, wie Sie mit Exper­ten­wis­sen und einer durch­dach­ten Stra­te­gie Ihre Pro­zes­se opti­mie­ren können!
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Die Nut­zung von Chat­bots im Kun­den­ser­vice bringt vie­le Vor­tei­le, birgt jedoch auch erheb­li­che Daten­schutz­ri­si­ken. Unter­neh­men soll­ten ins­be­son­de­re auf DSGVO-Kon­for­mi­tät, trans­pa­ren­te Daten­er­he­bung und siche­re Daten­über­tra­gung ach­ten, um Buß­gel­der und Image­schä­den zu vermeiden.

Im Rah­men von Unter­neh­mens­über­nah­men spielt der Daten­schutz eine immer grö­ße­re Rol­le. Poten­zi­el­le Käu­fer prü­fen, wie das Ziel­un­ter­neh­men per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet und ob es DSGVO-kon­form ist. Eine nicht aus­rei­chen­de Daten­schutz-Com­pli­ance kann den Unter­neh­mens­wert erheb­lich sen­ken und recht­li­che Risi­ken mit sich brin­gen. Käu­fer soll­ten des­halb sicher­stel­len, dass alle Daten­ver­ar­bei­tungs­pro­zes­se trans­pa­rent doku­men­tiert und Schutz­maß­nah­men gegen Daten­schutz­ver­let­zun­gen vor­han­den sind.

Die Erfas­sung von Kfz-Kenn­zei­chen in Park­häu­sern stellt eine daten­schutz­recht­li­che Her­aus­for­de­rung dar, da Kenn­zei­chen als per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten gel­ten. Nach der DSGVO dür­fen nur die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen erfasst wer­den – in die­sem Fall aus­schließ­lich das Kenn­zei­chen des Fahr­zeugs, jedoch nicht die Fah­re­rin­nen oder Insas­sin­nen. Betrei­be­rin­nen sind ver­pflich­tet, die Nut­ze­rin­nen vor der Erfas­sung trans­pa­rent über die Daten­ver­ar­bei­tung zu infor­mie­ren und sicher­zu­stel­len, dass die Daten nach Abschluss des Park­vor­gangs umge­hend gelöscht wer­den. Eine detail­lier­te Abwä­gung zwi­schen den berech­tig­ten Inter­es­sen der Betrei­be­rin­nen und den Rech­ten der Nut­ze­rin­nen ist erfor­der­lich, um die Recht­mä­ßig­keit der Daten­ver­ar­bei­tung zu gewährleisten.

Das Jahr 2024 brach­te bedeu­ten­de Ent­wick­lun­gen im Daten­schutz, ins­be­son­de­re im Bereich der Künst­li­chen Intel­li­genz, inter­na­tio­na­ler Daten­trans­fers und der ver­schärf­ten Sank­tio­nen bei Daten­schutz­ver­stö­ßen. Unter­neh­men muss­ten sich an neue Rege­lun­gen wie das „Trans­at­lan­tic Data Pri­va­cy Frame­work“ anpas­sen. Der Blog bedankt sich bei den Lesern für ihre Unter­stüt­zung und gibt einen Aus­blick auf 2025, das The­men wie Data Gover­nan­ce und Block­chain im Daten­schutz in den Fokus rücken wird. Blei­ben Sie auch im neu­en Jahr mit uns am Puls der Datenschutzentwicklungen!