Das Rechts­dienst­leis­tungs­ge­setz (RDG) setzt kla­re Gren­zen für die Tätig­keit von Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Wäh­rend Daten­schutz­be­auf­trag­te Unter­neh­men in daten­schutz­recht­li­chen Fra­gen bera­ten dür­fen, sind sie recht­lich dazu ver­pflich­tet, die Gren­zen zur Rechts­be­ra­tung ein­zu­hal­ten, sofern sie nicht selbst als Anwäl­te zuge­las­sen sind. Das RDG ermög­licht somit eine kla­re Tren­nung zwi­schen tech­ni­scher Bera­tung und recht­li­cher Betreu­ung. Wir zei­gen, wel­che Tätig­kei­ten Daten­schutz­be­auf­trag­te aus­üben dür­fen und wann die Hin­zu­zie­hung eines Rechts­an­walts erfor­der­lich ist. Erfah­ren Sie mehr dar­über, wie sich Daten­schutz­be­auf­trag­te rechts­si­cher im Rah­men des RDG bewegen.

Kar­ne­val und Daten­schutz: Sel­fies im Social Media-Trubel

Am 11.11. star­tet die Kar­ne­vals­sai­son und damit die Hoch­sai­son für Sel­fies und Schnapp­schüs­se. Doch Vor­sicht: Die „Haus­halts­aus­nah­me“ greift bei Social Media grds. nicht, auch im Kar­ne­val gilt die DSGVO! Sobald Bil­der online gehen, brau­chen Foto­gra­fen die Ein­wil­li­gung erkenn­ba­rer Per­so­nen. Für daten­schutz­kon­for­me Kar­ne­vals­bil­der heißt das: lie­ber aus der Distanz foto­gra­fie­ren oder Gesich­ter unkennt­lich machen. So bleibt der Spaß im Vor­der­grund – ohne Datenschutzverstoß.

Erhal­ten Sie Ein­bli­cke in das Daten­schutz­recht der katho­li­schen und evan­ge­li­schen Kir­che. Wel­che recht­li­chen Grund­la­gen bestehen, und wel­che spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen müs­sen kirch­li­che Ein­rich­tun­gen erfül­len, um den Daten­schutz inner­halb der Kir­che rechts­si­cher zu gestalten?

Zusam­men­stel­lung ver­schie­de­ne Begrif­fe aus dem Bereich “Künst­li­che Intel­li­genz” (KI) und Erläuterungen

Erfah­ren Sie, wie das Gesund­heits­da­ten­nut­zungs­ge­setz (GDNG) den Zugang zu Gesund­heits­da­ten für For­schung und die Digi­ta­li­sie­rung im Gesund­heits­we­sen ver­ein­facht. Ent­de­cken Sie die zen­tra­le Daten­zu­gangs- und Koor­di­nie­rungs­stel­le, das neue Opt-Out-Ver­fah­ren für die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePA) und wie die­se Maß­nah­men die Qua­li­tät der Gesund­heits­ver­sor­gung und die gemein­wohl­ori­en­tier­te For­schung fördern.