Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) setzt klare Grenzen für die Tätigkeit von Datenschutzbeauftragten. Während Datenschutzbeauftragte Unternehmen in datenschutzrechtlichen Fragen beraten dürfen, sind sie rechtlich dazu verpflichtet, die Grenzen zur Rechtsberatung einzuhalten, sofern sie nicht selbst als Anwälte zugelassen sind. Das RDG ermöglicht somit eine klare Trennung zwischen technischer Beratung und rechtlicher Betreuung. Wir zeigen, welche Tätigkeiten Datenschutzbeauftragte ausüben dürfen und wann die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Erfahren Sie mehr darüber, wie sich Datenschutzbeauftragte rechtssicher im Rahmen des RDG bewegen.
Karneval und Datenschutz: Selfies im Social Media-Trubel
Am 11.11. startet die Karnevalssaison und damit die Hochsaison für Selfies und Schnappschüsse. Doch Vorsicht: Die „Haushaltsausnahme“ greift bei Social Media grds. nicht, auch im Karneval gilt die DSGVO! Sobald Bilder online gehen, brauchen Fotografen die Einwilligung erkennbarer Personen. Für datenschutzkonforme Karnevalsbilder heißt das: lieber aus der Distanz fotografieren oder Gesichter unkenntlich machen. So bleibt der Spaß im Vordergrund – ohne Datenschutzverstoß.
Erhalten Sie Einblicke in das Datenschutzrecht der katholischen und evangelischen Kirche. Welche rechtlichen Grundlagen bestehen, und welche spezifischen Anforderungen müssen kirchliche Einrichtungen erfüllen, um den Datenschutz innerhalb der Kirche rechtssicher zu gestalten?
Zusammenstellung verschiedene Begriffe aus dem Bereich “Künstliche Intelligenz” (KI) und Erläuterungen
Erfahren Sie, wie das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) den Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschung und die Digitalisierung im Gesundheitswesen vereinfacht. Entdecken Sie die zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle, das neue Opt-Out-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) und wie diese Maßnahmen die Qualität der Gesundheitsversorgung und die gemeinwohlorientierte Forschung fördern.