Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO – Eine Herausforderung für Unternehmen und Datenschutzbeauftragte
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist eines der zentralen Rechte der betroffenen Personen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Unternehmen stehen vor der Frage, wie sie diesen Anspruch korrekt und effizient erfüllen können, ohne sich rechtlichen Risiken auszusetzen.
Der zugrunde liegende Sachverhalt:
Im Fall vor dem Landgericht Potsdam (Az. 2 O 107/23) verlangte die Klägerin eine umfassende Auskunft über ihre personenbezogenen Daten. Das Unternehmen nutzte dafür ein anwaltlich geprüftes Muster, das speziell für solche Auskunftsersuchen entwickelt wurde und in unserem Shop auf datenschutzdirekt.ochsenfeld.com erhältlich ist. Trotz der erteilten Auskunft war die Klägerin der Meinung, dass diese unvollständig sei, und forderte eine Nachbesserung, die vom Unternehmen verweigert wurde. Die Klägerin reichte daraufhin Klage ein, die zur Entscheidung des Gerichts führte.
Optimierung der Prozesse zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs:
Um den Auskunftsanspruch effizient zu erfüllen, sollten Unternehmen frühzeitig organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen. Dies umfasst die Implementierung von Datenmanagementsystemen und die klare Definition von Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens.